Die 8 Schritte des Verkaufs einer Immobilie
1. Kennenlerntermin und Begehung
Bei einem Termin vor Ort lernen Sie uns und wir Sie und vor allem Ihre Immobilie erst einmal kennen und nehmen die wichtigsten Informationen auf, die zur Kaufpreisfindung benötigt werden.
Anschließend erhalten Sie einen Kaufpreisvorschlag, der dem aktuellen Marktwert entspricht.
Sollten Sie mit diesem Kaufpreis zufrieden sein und mit uns ein gutes Bauchgefühl haben, dann freuen wir uns über die Möglichkeit mit Ihnen eine Vereinbarung über einen frei verhandelbaren Zeitraum abzuschließen.
Damit Ihre Immobilie nicht wie auf dem Basar verhökert wird, empfehlen wie allen unseren Kunden, sich für lediglich ein Maklerunternehmen zu entscheiden.
Glauben Sie uns, das kommt nicht nur Ihren Nerven sondern vor allem dem Kaufpreis zugute.
2. Verkaufsmaterialien
Bei einem späteren Termin wird ein Fotograf, evtl. zusammen mit einem Setdresser, Ihre Immobilie ins rechte Licht rücken und anschließend fotografieren. Wir sammeln wichtige Unterlagen zusammen, die wir für einen seriösen Verkauf benötigen, und kontaktieren gegebenenfalls die Bau- und Grundbuchämter.
Grundrisse, Pläne und Texte werden erstellt und anschließend daraus ein Exposé gefertigt.
3. Vertriebsbeginn
Nun geht es los, wir verschicken das Exposé an unsere vorgemerkten Kunden, viele haben vielleicht genau das gesucht, was Sie nun verkaufen möchten.
Sollten wir aus unserem Kundenstamm keine geeigneten Interessenten finden, dann wird die Immobilie in zielgruppengerechte Portale online gestellt. Wir veröffentlichen über Verkaufsportale, Sozial Media Plattformen und schalten Google Adword Anzeigen.
Bei einigen Immobilien verspricht auch eine Printanzeige in ausgewählten Tageszeitungen viel Erfolg oder der gute alte "Maklergalgen" im Vorgarten.
4. Besichtigungstermine
Üblicher Weise führen wir unsere Besichtigungen flexibel, auch an den Wochenenden mit den einzelnen Interessenten durch. Wenn Sie die Immobilie allerdings noch bewohnen, beruflich stark eingebunden sind oder vermietet ist, dann würden wir locker gebündelt mit Interessenten die Immobilie besichtigen.
Individuelle Termine sind wichtig um dem Kunden die nötige Zeit zu geben, die er zur Kaufentscheidung benötigt.
5. Reservierungsvereinbarung
Nachdem mündlich oder schriftlich die Kaufpreisgebote der Interessenten eingegangen sind, werden einzelne Gespräche über die Abwicklung geführt und Finanzierungsnachweise der Interessenten angefordert.
Anschließend wir mit einem geeigneten Kunden eine Reservierungsvereinbarung unterzeichnet.
6. Kaufvertragsentwurf
Der Notar des Käufers erhält von uns alle Informationen zum Objekt und den Beteiligten und bereitet einen Kaufvertragsentwurf vor, der vor Unterzeichnung zur Ansicht an Sie übermittelt wird. Sie haben nun Zeit um gemeinsam noch offene Fragen zu klären und entsprechende Änderungswünsche einarbeiten zu lassen.
Ein Termin zur Unterzeichnung wird vereinbart.
7. Beurkundung
Beim Notar wird der Kaufvertrag beurkundet, dieser wird gleichzeitig beauftragt, bei einer damaligen Finanzierung Ihrer Immobilie einen eventuellen noch restlichen Darlehensbetrag zu verrechnen und das Grundbuch für eine neue Finanzierung des Käufers zu bereinigen.
Anschließend werden alle erforderlichen Behördengänge und Anträge aus dem Notariat koordiniert, bis offiziell die Kaufpreisfälligkeit gegeben ist und Sie das Geld vom Käufer überwiesen bekommen.
8. Übergabe
Nachdem Sie den Eingang des Kaufpreises auf Ihrem Konto beim Notar bestätigt haben, finden wir einen gemeinsamen Termin zur Übergabe an den neuen Eigentümer.
Anfallende Kosten für den Verkäufer
Sie als Verkäufer tragen nur die gesetzlich geregelten Kosten des Verkaufs
Der Notar und diverse Kosten der Eintragung bei den Ämtern werden gewöhnlich vom Käufer übernommen. Gesetzlich ist die Maklerprovision von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, in der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision, die bei HOME erst nach Erhalt des Kaufpreises in Rechnung gestellt wird. Sollten Sie noch eine laufende Finanzierung für Ihre Verkaufsimmobilie haben, dann werden evtl. Löschungskosten im Grundbuch oder auch Vorfälligkeitsentschädigungen bei Ihrer Bank fällig, die der künftige Eigentümer nicht mit übernimmt.